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VG Halle, 27.07.2021 - 1 A 200/19 |
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§ 1 VwRehaG, § 1a VwRehaG, § 13 BGBEG
Bei einer durch die Jugendhilfebehörden der DDR vorgenommenen Zwangsadoption ist auf Antrag die Rechtswidrigkeit gem. § 1 a VwRehaG festzustellen.
Verfahrensgang
- VG Halle, 27.07.2021 - 1 A 200/19
- BVerwG, 30.06.2022 - 8 B 47.21
- BVerwG, 19.10.2023 - 8 C 6.22
Wird zitiert von ... (0) Neu Zitiert selbst (7)
- BVerwG, 05.12.2013 - 3 PKH 8.13
Verwaltungsrechtliche Rehabilitierung; nicht rehabilitierungsfähige Nachteile
Auszug aus VG Halle, 27.07.2021 - 1 A 200/19
Diese Beschränkungen trafen alle DDR-Bürger schon seit der Gründung der DDR, besonders aber seit dem Bau der Mauer in gleicher Weise (…vgl. Weidenfeld/Korte, Handbuch zur deutschen Einheit, 1999, S. 445) (vgl. BVerwG, Beschluss vom 5. Dezember 2013 - 3 PKH 8/13 (3 B 30/13) -, Juris).Dementsprechend hat auch das Bundesverwaltungsgericht mit Urteil vom 5. Dezember 2013 [3 PKH 8/13, 3 PKH 8/13 (3 B 30/13] in Bezug auf eine von den Behörden der DDR versagte Adoption nicht die Anwendbarkeit des Verwaltungsrechtlichen Rehabilitierungsgesetzes in Frage gestellt, sondern die verwaltungsrechtliche Rehabilitierung allein deswegen abgelehnt, weil diese nicht der persönlichen Verfolgung gedient habe.
- BVerwG, 30.06.1998 - 3 C 39.97
Bereinigung von SED-Unrecht
Auszug aus VG Halle, 27.07.2021 - 1 A 200/19
Bei diesen Entscheidungen handelt es sich jeweils um einseitige Maßnahmen, die durch die behördlichen Stellen jeweils "in einem Über- und Unterordnungsverhältnis" getroffen worden sind (vgl. auch BVerwG, Urteil vom 30. Juni 1998 - 3 C 39/97 -, Juris). - OLG Frankfurt, 22.01.2019 - 4 WF 145/18
Inobhutnahme des Kindes durch Jugendamt keine Vorenthaltung gegenüber …
Auszug aus VG Halle, 27.07.2021 - 1 A 200/19
Auch sonst liegen keine Anhaltspunkte dafür vor, warum der Eingriff der Behörden in die Familie von der Überprüfung auf ihre Rechtsstaatlichkeit ausgenommen sein sollen, zumal auch nach dem Recht der Bundesrepublik bei Eingriffen der Behörden in die elterliche Sorge, insbesondere bei der Wegnahme der Kinder aus ihrer Familie, verwaltungsrechtlichen Rechtsschutz gewährleistet ist (vgl. hierzu § 42 SGB VIII - bei der Inobhutnahme handelt es sich um einen Verwaltungsakt, der den Rechtsweg zu den Verwaltungsgerichten eröffnet: OLG Frankfurt, Beschluss vom 22. Januar 2019 - 4 Wf 145/18 -, Juris m. w. N., vgl. auch VG Meinigen, Urteil vom 3. April 2008 - 8 K 222/06 Me -, Juris).
- VG Meiningen, 03.04.2008 - 8 K 222/06
Verwaltungsrechtliche Rehabilitierung; verwaltungsrechtliche Rehabilitierung; …
Auszug aus VG Halle, 27.07.2021 - 1 A 200/19
Auch sonst liegen keine Anhaltspunkte dafür vor, warum der Eingriff der Behörden in die Familie von der Überprüfung auf ihre Rechtsstaatlichkeit ausgenommen sein sollen, zumal auch nach dem Recht der Bundesrepublik bei Eingriffen der Behörden in die elterliche Sorge, insbesondere bei der Wegnahme der Kinder aus ihrer Familie, verwaltungsrechtlichen Rechtsschutz gewährleistet ist (vgl. hierzu § 42 SGB VIII - bei der Inobhutnahme handelt es sich um einen Verwaltungsakt, der den Rechtsweg zu den Verwaltungsgerichten eröffnet: OLG Frankfurt, Beschluss vom 22. Januar 2019 - 4 Wf 145/18 -, Juris m. w. N., vgl. auch VG Meinigen, Urteil vom 3. April 2008 - 8 K 222/06 Me -, Juris). - BVerwG, 10.12.2009 - 3 C 25.08
Kreisverweisung; Deportation; landwirtschaftliche Bodenreform; Enteignung von …
Auszug aus VG Halle, 27.07.2021 - 1 A 200/19
Mit dem Bezug auf den persönlichen Lebensbereich werden Benachteiligungen in jedwedem Rechtsgut erfasst, das Ausfluss des Anspruchs des Menschen auf Achtung seiner Würde ist (Art. 1 Abs. 1 GG) (vgl. BVerwG, Urteil vom 10. Dezember 2009 - 3 C 25/08 -, Juris Rn. 19). - KG, 18.05.1993 - 1 W 1007/92
Adoption; DDR; Beitritt; Zuständigkeit; FGG; Rechtsmittel; Aufhebung; …
Auszug aus VG Halle, 27.07.2021 - 1 A 200/19
Familienrecht">234 § 13 EGBGB bestand bei Adoptionen für bestimmte, im Einzelnen aufgeführte Fallkonstellationen die Möglichkeit der Anfechtung (vgl. etwa KG Berlin, Beschluss vom 18. Mai 1993 - 1 W 1007/92 -, Juris). - BezG Meiningen, 27.10.1992 - 3 T 245/92
Auszug aus VG Halle, 27.07.2021 - 1 A 200/19
Diese mögliche Überprüfung von in der DDR vorgenommenen Adoptionen war durch die Vorschrift aber auf die Fälle beschränkt, in denen die erforderliche Einwilligung - insbesondere der leiblichen Eltern - fehlte (so auch Wolf, Überprüfung von in der DDR ausgesprochenen Adoptionen, FamRZ 1992, 12, 13; vgl. auch BezirksG Meiningen, Beschluss vom 27. Oktober 1992 - 3 T 245/92 -, Juris).